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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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9.3. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung eines Präferenznachweises ist vom Ausführer unter Vorlage des ausgefüllten Präferenznachweises mit dem Antragsformular (Zweitschrift des Präferenznachweises) zu stellen, nachdem er sich vergewissert hat, dass die für die Ware geltenden Voraussetzungen der Zollunion mit der Türkei erfüllt sind.