4.2.1. Lieferantenerklärung für Kumulierungszwecke Die Türkei nimmt an Systemen mit diagonaler Ursprungskumulierung teil (seit 1.1.1999 am Pankum und seit 27.07.2006 am Euro-Med System; Details siehe UP-3250 Abschnitt 4.3.1.3. und UP-3000 Abschnitt 4.3.1.3.). Die Ursprungsprotokolle der zwischen den Partnerländern dieser Präferenzzone abgeschlossenen Freihandelsabkommen erlauben also die Erzielung von Ursprung durch Kumulierung mit Vormaterialien, die ihren Ursprung in einem oder mehreren dieser Partnerländer haben. Möchte ein Hersteller in der Gemeinschaft Ursprung durch Kumulierung mit türkischen Vormaterialien erzielen, um für sein Endprodukt in einem anderen Partnerland der jeweiligen Präferenzzone eine Zollpräferenz zu erlangen, so benötigt er Informationen über die Ursprungseigenschaft des türkischen Vormaterials. Der in der Zollunion EU/Türkei vorgesehene Präferenznachweis A.TR. gibt aber keine Information über den Warenursprung. Zu diesem Zweck wurde die "Lieferantenerklärung" eingeführt. Dies gilt natürlich auch umgekehrt für den Fall, dass ein türkischer Hersteller Ursprung durch Kumulierung mit EU-Ursprungserzeugnissen erzielen möchte. (siehe auch Abschnitt 9.8. dieser Arbeitsrichtlinie)
