BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok
9. Praktische Vorgangsweise bei Ausfuhrabfertigungen Dieser Abschnitt ersetzt für die Zwecke dieser Besonderen Bestimmungen die gesamte unter UP-3000 Abschnitt 9. angeführte Vorgangsweise.