← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

9.5.4. Abweisung eines Präferenznachweises 1) Der Antrag auf Erteilung eines Präferenznachweises ist abzuweisen, wenn a) das endgültige Bestimmungsland der Sendung nicht die Türkei ist; b) der Präferenznachweis oder das Antragsformular Mängel aufweist, die im Zeitpunkt der zollamtliche Abfertigung nicht behoben werden können; c) die Ausfuhrware die Voraussetzungen der Zollunion nicht erfüllt. 2) Ein Antrag ist bescheidmäßig abzuweisen, wenn der Antragsteller trotz der fehlenden Voraussetzungen auf der Erteilung des Präferenznachweises besteht.