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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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1. Anwendungsbereich Der begünstigte Warenverkehr findet auf den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien (EU und Türkei) Anwendung, der den besonderen Voraussetzungen der Zollunion entspricht.