4. Freier
Warenverkehr
Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich
irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter Antidumpingregelungen
fallen). Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 4. ist daher für Zwecke
dieser Besonderen Bestimmungen unbeachtlich.