7.3. Allgemeine Hinweise Es gelten die Ausführungen unter UP-3000 Abschnitt 7.3. mit der Maßgabe, dass Hinweise auf die Ursprungsregeln natürlich als Hinweise auf die Voraussetzungen der Zollunion bzw. des freien Warenverkehrs zu gelten haben. Die Ausführungen unter UP-3000 Abschnitt 7.3.6. sind für Zwecke dieser Besonderen Bestimmungen unbeachtlich.
