9.5. Prüfung des Antragsformulars Die Prüfung der Rückseite des Antragsformulars ist von besonderer Bedeutung, weil sie die Erklärung des Ausführers über die sachliche Richtigkeit des Präferenznachweises betrifft. Die Rückseite des Antragsformulars ist jedenfalls in deutscher Sprache abzufassen.
