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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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9.5.6. Aufbewahrung des Antragsformulars Der Antrag auf Erteilung eines Präferenznachweises ist mindestens drei Jahre lang vom Zollamt aufzubewahren. Die Ablage hat gemeinsam mit dem Ausfuhrpapier, zu dem er gehört, zu erfolgen.