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Arbeitsrichtlinie Türkei/Zollunion (UP-4100)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.06.2009 · Quelle: Findok

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4.2. Ausnahmen (Ursprung) Der Ursprung von Waren ist im Rahmen der Zollunion nur in den nachstehenden Fällen von Bedeutung.