3.1. Beurteilungskriterien Kriterien für die Beurteilung künftiger Einkommensperspektiven sind insbesondere das Alter eines Schuldners, seine Ausbildung und sein Beruf (Anfragen beim Arbeitsmarktservice), allfällige Einschränkungen seiner Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Invalidität, Familienstand und Unterhaltspflichten, in- und ausländische Haftverbüßungen sowie auch vorrangig angemerkte Pfändungen.
