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Arbeitsrichtlinie "Abschreibung der Zollschuld" (ZK-1897)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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3. Berücksichtigung künftiger Einkommensperspektiven Im Vorfeld einer Abschreibung sind auch die künftigen Einkommensperspektiven eines Schuldners zu berücksichtigen. Das ergibt sich aus § 235 Abs. 1 BAO ("... und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie [Anm.: die Einbringungsmaßnahmen] zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden).