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Arbeitsrichtlinie "Abschreibung der Zollschuld" (ZK-1897)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.05.2016 · Quelle: Findok

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2.2.4. Schuldner mit unbekanntem Aufenthalt Als Möglichkeiten zur Aufenthaltsermittlung bieten sich bei Schuldnern mit unbekanntem Aufenthalt insbesondere Zentralmeldeamtsanfragen, Anfragen an den Sozialversicherungsträger oder die Befassung ausländischer Behörden im Amtshilfeweg (Amtshilfeabkommen, AHVO, BeitrRL) an. Bei der letzten Alternative ist darauf zu achten, dass der entstehende Aufwand in einem vertretbaren Verhältnis zur ausstehenden Abgabensumme sowie den erwartbaren Erfolgsaussichten steht (Mindestbetrag von 150 Euro, siehe dazu Abschnitt 2.2.2. und Abschnitt 2.2.3.). Gewisse Mindestprüfschritte wie beispielsweise eine Meldeamtsanfrage sind jedenfalls unumgänglich und, wie unter Abschnitt 2.2.1. ausgeführt, zusammen mit den Gründen für die Unterlassung weiter gehender Ermittlungen im Akt selbst zu dokumentieren, sofern nicht Gründe für eine dauernde Uneinbringlichkeit sprechen, die jegliche Ermittlungshandlung überflüssig erscheinen lassen.