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Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-IA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Anhang 12-01 Formate und Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen Einleitende Bemerkungen (*) 1.Die in diesem Anhang aufgeführten Formate und Codes betreffen die Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen. 2.Titel I enthält die Formate der Datenelemente. 3.Haben Angaben zur Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen gemäß Anhang 12-01 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 die Form von Codes, gilt die Codeliste in Titel II. 4.Der Begriff ,Art/Länge' in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Für die Datenart sind die folgenden Codes zu verwenden: aalphabetisch nnumerisch analphanumerisch Die Zahl nach dem Code zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt: Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl Zeichen haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalstellen enthalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt. Beispiele für Feldlängen und Formate: a1 1 Buchstabe, festgelegte Länge n2 2 Ziffern, festgelegte Länge an3 3 alphanumerische Zeichen, festgelegte Länge a..4 bis zu 4 Buchstaben n..5 bis zu 5 Ziffern an..6 bis zu 6 alphanumerische Zeichen n..7,2 bis zu 7 Ziffern, einschließlich höchstens 2 Dezimalstellen, ein Trennzeichen mit nicht festgelegter Position Titel I Formate der gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen D.E. Nr. D.E. Bezeichnung D.E. Format (Art/Länge) Code- liste in Titel II (Ja/Nein) Kardi- nalität Anmerkungen 1 EORI-Nummer an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer hat die in Titel II festgelegte Struktur. 2 Vollständiger Name der betreffenden Person an..512 Nein 1x 3 Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Ländercode: a2 Nein 1x Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. 3a Anschrift(en) der Niederlassung im Zollgebiet der Union Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Ländercode: a2 Nein 1x Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. 4 Ansässigkeit im Zollgebiet der Union n1 Ja 1x 5 MwSt-Nummer(n) Ländercode: a2 MwSt-Nummer: an..15 Nein 99x Das Format der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer ist in Artikel 215 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem festgelegt. 6 Rechtsform an..50 Nein 1x 7 Kontaktinformationen Name der Kontaktperson an..70 Straße und Hausnummer: an..70 Postleitzahl: an..17 Ort: an..35 Telefon: an..50 Fax an..50 E-Mail-Adresse: an..256 Nein 9x 8 Einmalige Drittlands- identifikationsnummer an..17 Nein 99x 9 Zustimmung zur Offenlegung der unter den Nummern 1, 2, 3 und 3a genannten personenbezogenen Daten n1 Ja 1x 10 Name an..70 Nein 1x 11 Gründungsdatum n8 (JJJJMMTT) Nein 1x 12 Art der Person n1 Ja 1x 13 Hauptwirtschafts- tätigkeit an4 Ja 1x 14 Beginn der Geltungsdauer der EORI-Nummer n8 (JJJJMMTT) Nein 1x 15 Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer n8 (JJJJMMTT) Nein 1x Titel II Codes betreffend die gemeinsamen Datenanforderungen für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen Codes 1.Einleitung Dieser Titel enthält die Codes für die Registrierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen. 2.Codes 1EORI-Nummer Die EORI-Nummer hat folgende Struktur: Feld Inhalt Format 1 Kennung des Mitgliedstaats (Ländercode) a2 2 Eindeutige Kennung in einem Mitgliedstaat an..15 Ländercode: Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2020/1470 vereinbar sind. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Verordnungen, die die Liste der Ländercodes auf den neuesten Stand bringen. 4Ansässigkeit im Zollgebiet der Union Code Beschreibung 0 Nicht im Zollgebiet der Union ansässig 1 Im Zollgebiet der Union ansässig 9Zustimmung zur Offenlegung der unter den Datenelementen 1, 2, 3 und 3a genannten personenbezogenen Daten Code Beschreibung 0 Keine Zustimmung zur Offenlegung 1 Zustimmung zur Offenlegung 12Art der Person Code Beschreibung 1 Natürliche Person 2 Juristische Person 3 Personenvereinigung, die keine juristische Person ist, jedoch nach Unions- oder einzelstaatlichem Recht die Möglichkeit hat, im Rechtsverkehr wirksam aufzutreten 13Hauptwirtschaftstätigkeit Vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE; Verordnung (EG) Nr. 1893/2006) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mitgliedstaats. (*) Laut Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. Februar 2024, ABl. Nr. L 2024/250