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Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-IA)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.09.2024 · Quelle: Findok

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Titel I Formate und Kardinalität der gemeinsamen Datenanforderungen für Anmeldungen und Mitteilungen D.E. Laufende Nummer Bezeichnung D.E. Format (Art/Länge) Codeliste in Titel II (Ja/Nein) Kardina- lität Ebene der Kopf- zeile Kardinalität Ebene der Positionen Anmerkungen 1/1 Art der Anmeldung a2 Ja 1x 1/2 Zusätzliche Art der Anmeldung a1 Ja 1x 1/6 Positionsnummer n..5 Nein 1x 1/8 Unterschrift/ Authentifizierung an..35 Nein 1x 1/10 Verfahren Code des beantragten Verfahrens: an2 + Code des vorhergehenden Verfahrens: an2 Ja 1x 1/11 Zusätzliches Verfahren EU-Codes: a1 + an2 ODER Nationale Codes: n1 + an2 Ja 99x Die EU-Codes sind in Titel II näher erläutert. 2/1 Vereinfachte Anmeldung/ Vorpapiere Art des Vorpapiers: an..3 + Zeichen des Vorpapiers: an..35 + Positionsnummer: n..5 + Art der Verpackung: an..2 Anzahl Packstücke: n..8 Maßeinheit und Qualifikator, falls zutreffend: an..4 + Menge: n..16,6 Ja 9.999x 99x Es sind die im TARIC festgelegten Maßeinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In diesem Fall muss das Format der Maßeinheiten und Qualifikatoren an..4 und nicht n..4 sein, da dieses Format den nationalen Maßeinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist. Sind keine solche Einheiten und Qualifikatoren im TARIC verfügbar, können nationale Maßeinheiten und Qualifikatoren verwendet werden. Sie müssen das Format n..4 haben. 2/2 Zusätzliche Information In codierter Form (EU-Codes): n1 + an4 ODER (Nationale Codes): a1 + an4 ODER Freie Textbeschreibung: an..512 Ja 99x 99x Die EU-Codes sind in Titel II näher erläutert. 2/3 Vorgelegte Unterlagen, Bescheinigungen und Bewilligungen, zusätzliche Verweise Art des Dokuments (EU-Codes): a1+ an3 + (falls zutreffend) Dokumentenkennung: an..35 ODER Art des Dokuments (Nationale Codes): n1+ an3 + (falls zutreffend) Dokumentenkennung: an..35 + (falls zutreffend) Name der ausstellenden Behörde: an..70 + Gültigkeitsdatum: n8 (JJJJMMTT) + Maßeinheit und Qualifikator, falls zutreffend: an..4 + Menge: n..16,6 + Währungscode: a3 + Betrag: n..16,2 Ja 99x 99x Es sind die im TARIC festgelegten Maßeinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In diesem Fall muss das Format der Maßeinheiten und Qualifikatoren an..4 und nicht n..4 sein, da dieses Format den nationalen Maßeinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist. Sind keine solche Einheiten und Qualifikatoren im TARIC verfügbar, können nationale Maßeinheiten und Qualifikatoren verwendet werden. Sie müssen das Format n..4 haben. Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. 2/4 Referenznummer/UCR an..35 Nein 1x 1x Dieses Datenelement kann die Form von Codes der WZO (ISO 15459) oder gleichwertigen Codes annehmen. 2/5 LRN an..22 Nein 1x 2/6 Zahlungsaufschub an..35 Nein 1x 2/7 Kennung des Lagers Art des Zolllagers: a1 + Identifikationsnummer des Zolllagers: an..35 Ja 1x 3/1 Ausführer Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 Nein 1x 1x Ländercode: Die alphabetischen Codes der Union für Länder und Gebiete beruhen auf den geltenden Codes ISO Alpha 2 (a2), sofern sie mit den Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1470 der Kommission vom 12. Oktober 2020 über das Verzeichnis der Länder und Gebiete für die (1) europäischen Statistiken über den internationalen Warenverkehr und die geografische Aufgliederung für sonstige Unternehmensstatistiken (ABl. L 334 vom 13.10.2020, S. 2) vereinbar sind. Die Kommission veröffentlicht regelmäßig Verordnungen, die die Liste der Ländercodes auf den neuesten Stand bringen. Werden bei Sammelsendungen papiergestützte Anmeldungen verwendet, kann der Code ,00200' zusammen mit einer Liste von Ausführern gemäß den Anmerkungen zu D.E. 3/1 ,Ausführer' in Titel II des Anhangs D der der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 verwendet werden. 3/2 Identifikationsnummer des Ausführers an..17 Nein 1x 1x Die Struktur der EORI-Nummer ist in Titel II festgelegt. Die von der Union anerkannte Struktur einer eindeutigen Drittlands-Identifikationsnummer ist in Titel II festgelegt. 3/15 Einführer Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 Nein 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 3/16 Identifikationsnummer des Einführers an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/17 Anmelder Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 Nein 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 3/18 Identifikationsnummer des Anmelders. an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/19 Vertreter Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 + Nein 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 3/20 Identifikationsnummer des Vertreters an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/21 Code für den Status des Vertreters n1 Ja 1x 3/24 Verkäufer Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 + Telefonnummer: an..50 Nein 1x 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 3/25 Identifikationsnummer des Verkäufers an..17 Nein 1x 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. Die Struktur einer eindeutigen Drittlands-Identifikationsnummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/26 Käufer Name: an..70 + Straße und Hausnummer: an..70 + Land: a2 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 + Telefonnummer: an..50 Nein 1x 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 3/27 Identifikationsnummer des Käufers an..17 Nein 1x 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. Die Struktur einer eindeutigen Drittlands-Identifikationsnummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/37 Identifikationsnummer zusätzliche(r) Wirtschaftsbeteiligte(r) in der Lieferkette Funktionscode: a..3 + Kennung: an..17 Ja 99x 99x Die Funktionscodes für die zusätzlichen Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette sind in Titel II festgelegt. Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. Die Struktur einer eindeutigen Drittlands-Identifikationsnummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/39 Identifikationsnummer des Bewilligungsinhabers Code der Bewilligungsart: an..4 + Kennung: an..17 Nein 99x Für den Code der Bewilligungsart sind die in Anhang A für D.E. 1/1 ,Art des Antrags/Beschlusses' festgelegten Codes zu verwenden. Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/40 Identifikationsnummer für zusätzliche steuerliche Verweise Funktionscode: an3 + Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer: an..17 Ja 99x 99x Die Funktionscodes für die zusätzlichen steuerlichen Verweise sind in Titel II festgelegt. 3/41 Identifikationsnummer der Person, die bei Anschreibung in der Buchführung des Anmelders oder zuvor abgegebener Zollanmeldungen die Waren gestellt an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/45 Identifikationsnummer des Sicherheitsleistenden an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 3/46 Identifikationsnummer der Person, die die Abgabe entrichtet an..17 Nein 1x Die EORI-Nummer richtet sich nach der in Titel II festgelegten Struktur für D.E. 3/2 ,Identifikationsnummer des Ausführers'. 4/1 Lieferbedingungen In codierter Form: INCOTERM-Code a3 + UN/LOCODE: an..17 ODER Freie Textbeschreibung: INCOTERM-Code a3 + Ländercode: a2 + Ortsbezeichnung: an..35 Ja 1x Die Codes und Gliederungen zur Bezeichnung des Geschäftsvertrags sind in Titel II festgelegt. Der Code für die Ortsbezeichnung folgt dem Muster des UN/LOCODE. Ist für den Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung zu verwenden. 4/3 Abgabenberechnung -Abgabenart EU-Codes: a1 + n2 ODER Nationale Codes: n1 + an2 Ja 99x Die EU-Codes sind in Titel II näher erläutert. 4/4 Abgabenberechnung - Bemessungsgrundlage Maßeinheit und Qualifikator, falls zutreffend: an..6 + Menge: n..16,6 ODER Betrag: n..16,2 Nein 99x Es sind die im TARIC festgelegten Maßeinheiten und Qualifikatoren zu verwenden. In einem solchen Fall wird das Format der Maßeinheiten und Qualifikatoren an..6 und nicht n..6 sein, da dieses Format den nationalen Maßeinheiten und Qualifikatoren vorbehalten ist. Sind keine solche Einheiten und Qualifikatoren im TARIC verfügbar, können nationale Maßeinheiten und Qualifikatoren verwendet werden. Sie werden das Format n..6 haben. 4/5 Abgabenberechnung - Abgabensatz n..17,3 Nein 99x 4/6 Abgabenberechnung - geschuldeter Abgabenbetrag n..16,2 Nein 99x 4/7 Abgabenberechnung - insgesamt n..16,2 Nein 1x 4/8 Abgabenberechnung - Zahlungsart a1 Ja 99x 4/9 Zuschläge und Abzüge Identifikationsnummer: a2 + Betrag: n..16,2 Ja 99x 99x 4/10 Rechnungswährung a3 Nein 1x Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. 4/11 In Rechnung gestellter Gesamtbetrag n..16,2 Nein 1x 4/12 Interne Währungseinheit a3 Nein 1x Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. 4/13 Indikatoren für die Bewertung an4 Ja 1x 4/14 Artikelpreis/Betrag n..16,2 Nein 1x 4/15 Wechselkurs n..12,5 Nein 1x 4/16 Bewertungsmethode n1 Ja 1x 4/17 Präferenz n3 (n1+n2) Ja 1x Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen. 4/18 Wert Währungscode: a3 + Wert: n..16,2 Nein 1x Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. 4/19 Kosten der Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort Währungscode: a3 + Betrag: n..16,2 Nein 1x Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. 5/8 Code für das Bestimmungsland a2 Nein 1x 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. Im Zusammenhang mit Versandverfahren ist der ISO-Alpha-2-Ländercode (ISO 3166) zu verwenden. 5/9 Code für die Bestimmungsregion an..9 Nein 1x 1x Die Codes werden von den betreffenden Mitgliedstaaten festgelegt. 5/14 Code für das Versendungsland/ Ausfuhrland a2 Nein 1x 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 5/15 Code für das Ursprungsland a2 Nein 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 5/16 Code für das Präferenzursprungsland an..4 Nein 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode. Bezieht sich der Ursprungsnachweis auf eine Gruppe von Ländern, sind die im Integrierten Zolltarif gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates festgelegten Codenummern zu verwenden. 5/23 Warenort Land: a2 + Ortsart: a1 + Qualifikator der Kennzeichnung: a1 + Codiert Identifizierung des Ortes: an..35 + Zusätzliche Kennung: n..3 ODER Freie Textbeschreibung Straße und Hausnummer: an..70 + PLZ: an..9 + Ort: an..35 Ja 1x Die Struktur des Codes ist in Titel II festgelegt. 5/26 Zollstelle der Gestellung an8 Nein 1x Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 5/6 ,Bestimmungszollstelle (und Land)' festgelegten Struktur. 5/27 Überwachungszollstelle an8 Nein 1x Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 5/6 ,Bestimmungszollstelle (und Land)' festgelegten Struktur. 5/31 Datum der Annahme n8 (JJJJMMTT) Nein 1x 1x 6/1 Eigenmasse (kg) n..16,6 Nein 1x 6/2 Menge in besonderer Maßeinheit n..16,6 Nein 1x 6/5 Rohmasse (kg) n..16,6 Nein 1x 1x 6/8 Warenbezeichnung an..512 Nein 1x 6/9 Art der Verpackung an..2 Nein 99x Die Codeliste entspricht der aktuellen Fassung der UN/ECE-Empfehlungen Nr. 21. 6/10 Anzahl der Packstücke n..8 Nein 99x 6/11 Versandzeichen an..512 Nein 99x 6/13 CUS-Nummer an8 Nein 1x Im Europäischen Zollinventar chemischer Stoffe (ECICS) zugewiesener Code. 6/14 Warennummer - KN-Code an..8 Nein 1x 6/15 Warennummer - TARIC-Code an2 Nein 1x Entsprechend dem TARIC auszufüllen (zwei Ziffern betreffend die Anwendung besonderer Unionsmaßnahmen zur Erfüllung der Förmlichkeiten am Bestimmungsort). 6/16 Warennummer - TARIC-Zusatzcode(s) an4 Nein 99x Entsprechend dem TARIC auszufüllen (Zusatzcodes). 6/17 Warennummer - nationale(r) Zusatzcode(s) an..4 Nein 99x Von den betreffenden Mitgliedstaaten festzulegende Codes. 6/18 Packstücke insgesamt n..8 Nein 1x 6/19 Art der Waren an..3 Nein 1x UPU-Codeliste Nr. 136 ist zu verwenden. 7/2 Container n1 Ja 1x 7/4 Verkehrszweig an der Grenze n1 Ja 1x 7/5 Inländischer Verkehrszweig n1 Nein 1x Die in Titel II für D.E. 7/4 ,Verkehrszweig an der Grenze' festgelegten Codes sind zu verwenden. 7/9 Kennzeichen des Beförderungsmittels bei der Ankunft Art der Identifizierung: n2 + Kennzeichnungsnummer: an..35 Nein 1x Für die Art der Identifikation sind die in Titel II für D.E. 7/7 ,Kennzeichen des Beförderungsmittels beim Abgang' festgelegten Codes zu verwenden. 7/10 Containernummer an..17 Nein 9.999x 9.999x 7/15 Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels a2 Nein 1x 1x Der für D.E. 3/1 ,Ausführer' festgelegte Ländercode ist zu verwenden. 8/1 Kontingentnummer an6 Nein 1x 8/2 Art der Sicherheitsleistung Art der Sicherheitsleistung: an 1 Ja 9x 8/3 Referenz der Sicherheitsleistung Sicherheits-Referenznummer: an..24 + Zugangscode: an..4 + Währungscode: a3 + Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und in Fällen, in denen Artikel 89 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Zollkodex Anwendung findet, andere Abgaben: n..16,2 + Zollstelle der Sicherheitsleistung: an8 ODER Andere Referenz der Sicherheitsleistung: an..35+ Zugangscode: an..4 + Währungscode: a3 + Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und in Fällen, in denen Artikel 89 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Zollkodex Anwendung findet, andere Abgaben: n..16,2 + Zollstelle der Sicherheitsleistung: an8 Nein 99x Für die Währung sind die ISO-Alpha-3-Währungscodes (ISO 4217) zu verwenden. Die Kennung der Zollstelle richtet sich nach der für D.E. 5/6 ,Bestimmungszollstelle (und Land)' festgelegten Struktur. 8/5 Art des Geschäfts n..2 Nein 1x 1x Die einstelligen Codes in Spalte A der in Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 113/2010 der Kommission (2) genannten Liste sind zu verwenden. Werden papiergestützte Zollanmeldungen verwendet, wird diese Ziffer im linken Teil des Feldes Nr. 24 eingetragen. Die Mitgliedstaaten können gegebenenfalls vorsehen, dass eine zweite Ziffer aus Spalte B der genannten Liste einzutragen ist. Werden papiergestützte Zollanmeldungen verwendet, ist die zweite Ziffer im rechten Teil des Feldes Nr. 24 einzutragen. 8/6 Statistischer Wert n..16,2 Nein 1x (1) OJ L 328, 28.11.2012, p. 7-15. (2) Commission Regulation (EU) No 113/2010 of 9 February 2010 implementing Regulation (EC) No 471/2009 of the European Parliament and of the Council on Community statistics relating to external trade with non-member countries, as regards trade coverage, definition of the data, compilation of statistics on trade by business characteristics and by invoicing currency, and specific goods or movements (OJ L 37, 10.2.2010, p. 1).