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Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.11.2009 · Quelle: Findok

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40.3. Zuständige Marktüberwachungsbehörde Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist der nach dem Ort der Amtshandlung zuständige Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung). Die zuständigen Ansprechpersonen sind in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 2) aufgelistet.