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Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit (VB-0720)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 01.11.2009 · Quelle: Findok

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50.2. Verfahren 50.2.1. Umfang der Beschränkungen (1) Die Bestimmungen dieses Anhangs sind bei der Einfuhr und hier nur bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von Humanarzneimittel anzuwenden. Hinsichtlich der Definition dieses Begriffes wird auf Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) verwiesen. (2) Die Bestimmungen über die Kontrolle von Humanarzneimitteln im Rahmen der Produktsicherheit treten zu den bereits bestehen Beschränkungen der Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230).