Anhang 3 Spielzeug 30.1. Rechtsgrundlagen Die von den Zollorganen bei der Einfuhr von Spielzeug zu beachtenden Rechtsgrundlagen sind: a) die Richtlinie des Rates vom 3. Mai 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug (88/378/EWG), b) die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung), BGBl. Nr. 823/1994, und c) die Verordnung über die Kennzeichnung von Spielzeug (Spielzeugkennzeichnungsverordnung), BGBl. Nr. 1029/1994.
