Anhang 11 Persönliche Schutzausrüstung 110.1. Rechtsgrundlagen Die von den Zollorganen bei der Einfuhr von persönlicher Schutzausrüstung zu beachtenden Rechtsgrundlagen sind: a) die Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG), b) die Verordnung über das Inverkehrbringen und Ausstellen von persönlichen Schutzausrüstungen und über die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Sicherheitsverordnung, PSASV), BGBl. Nr. 596/1994.
