30.3. Zuständige Marktüberwachungsbehörde Zuständige Marktüberwachungsbehörde ist der nach dem Ort der Amtshandlung zuständige Landeshauptmann (Abteilung für Lebensmittelkontrolle des Amtes der Landesregierung). Die zuständigen Ansprechpersonen sind in der Arbeitsrichtlinie Lebensmittel (VB-0200 Abschnitt 2) aufgelistet.
