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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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12.8 Frist Für die Erteilung der VUA hat die Zollbehörde 150 Tage Zeit und zwar ab dem Datum der Annahme eines vollständigen Antrags. Über das Einlangen des Antrages bei der Zollbehörde und über den Zeitpunkt der Annahme ist der Antragsteller zu informieren.