12.8
Frist
Für die Erteilung der VUA hat die Zollbehörde
150 Tage Zeit und zwar ab dem Datum der Annahme eines vollständigen
Antrags. Über das Einlangen des Antrages bei der Zollbehörde und
über den Zeitpunkt der Annahme ist der Antragsteller zu informieren.