9.3. Antragstellung Der Antrag auf Erteilung einer Warenverkehrsbescheinigung ist vom Ausführer unter Vorlage der ausgefüllten Warenverkehrsbescheinigung mit dem Antragsformular (Zweitschrift der Warenverkehrsbescheinigung) zu stellen, nachdem er sich vergewissert hat, dass die für die Ware geltenden Ursprungsregeln erfüllt sind und das allfällige Verbot von Zollrückvergütungen (siehe Abschnitt 6) beachtet wurde.
