8.2. Österreichischer Gebrauchszolltarif Die Präferenzzollsätze und sonstige Maßnahmen (Kontingente, verminderte Abschöpfungen, etc.) sind dem ÖGebrZT zu entnehmen. Die verwendeten Kürzel und Symbole sind in den Vorbemerkungen zum ÖGebrZT näher erläutert. Sie stimmen nicht mit den für die Anmeldung zu verwendenden Präferenzkodierungen überein. 8.2.1. Andere Eingangsabgaben Die Erhebung der sonstigen Eingangsabgaben wird durch die Zollpräferenzmaßnahmen nicht beeinflusst. In der Anmeldung werden die Präferenzzölle durch die Angabe des Ursprungslandes im Feld 16 bzw. 34a (bei unterschiedlichen Ursprungserzeugnissen in einer Sendung) und eines bestimmten dreistelligen Codes im Feld 36 des Einheitspapiers definiert. Die erste Ziffer dieses Codes lautet entweder 2 (APS) oder 3 (sonstige Zollpräferenzmaßnahmen) gefolgt von den beiden Ziffern 20, wenn die Präferenzzölle im Rahmen eines Kontingents gewährt werden, oder ansonsten 00. Nähere Ausführungen zur Kodierung in der Anmeldung allgemein in der Zolldokumentation Einheitspapier AT ( = ZK-0620).
