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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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12.2. Definition Unter dem Begriff "Verbindliche Ursprungsauskunft" (VUA) versteht man eine Auskunft eines einzelnen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft über die Ursprungseigenschaft einer konkreten Ware, die auch die Zollbehörden aller anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft bindet.