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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft Die Lieferantenerklärung deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten zu fertigen. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu werden: ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten .............................................................................. ( 1 ) Waren Ursprungserzeugnisse ...................................................................... ( 2 ) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ............................................................ ( 3 ) entsprechen. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen. .......................................... ( 4 ) .......................................... ( 5 ) .......................................... ( 6 ) ( 1 ) Sind nur bestimmte der aufgeführten Waren betroffen, so sind sie eindeutig zu kennzeichnen; auf diese Kennzeichnung ist mit folgendem Vermerk hinzuweisen: ".... dass die in diesem Dokument aufgeführten und.........................gekennzeichneten". ( 2 ) Gemeinschaft, Mitgliedstaat oder Partnerstaat. ( 3 ) Partnerstaat oder Partnerstaaten ( 4 ) Ort und Datum ( 5 ) Name und Stellung in der Firma ( 6 ) Unterschrift