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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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12.5. Form des Antrages/der Auskunft Der Antrag ist schriftlich zu stellen und darf sich nur auf eine Art von Ware und ursprungsverleihendem Umstand beziehen. Die Gestaltung des Antragsformulares wurde den Mitgliedsstaaten überlassen. Um die Antragstellung zu erleichtern wurde seitens des BMF ein entsprechendes Formular gestaltet. Als Service stellt das Finanzministerium dieses Zoll-Formular (Nr. ZA 277) im Internet (http://www.bmf.gv.at/zoll) zum Herunterladen kostenlos zur Verfügung. Die Form der Antwort (VUA) ist einheitlich und bindend für alle Mitgliedsstaaten als Anhang in der Rechtsgrundlage enthalten.