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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung Die Lieferantenerklärung deren Wortlaut nachstehend wiedergegeben ist, ist gemäß den Fußnoten zu fertigen. Die Fußnoten brauchen nicht wiedergegeben zu werden: ERKLÄRUNG Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren: ......................................... ( 1 ) ......................................... ( 2 ) .......................................... .......................................... die regelmäßig an ........................................ ( 3 ) geliefert werden, Ursprungserzeugnisse ......................................... ( 4 ) sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ......................................... ( 5 ) entsprechen. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom ............................... bis .............................. ( 6 ) . Der Unterzeichner verpflichtet sich, .............................. ( 3 ) umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen. .......................................... ( 7 ) .......................................... ( 8 ) .......................................... ( 9 ) ( 1 ) Bezeichnung ( 2 ) Handelsübliche Bezeichnung auf Rechnungen anzuführen, zB Modellnummer. ( 3 ) Name des Käufers (Firma) ( 4 ) Gemeinschaft, Mitgliedstaat oder Partnerstaat. ( 5 ) Partnerstaat oder Partnerstaaten ( 6 ) Angabe der Daten. Die Geltungsdauer der Lieferantenerklärung darf ein Jahr nicht übersteigen. ( 7 ) Ort und Datum ( 8 ) Name und Stellung in der Firma sowie deren Name und Anschrift. ( 9 ) Unterschrift