BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok
12.9. Gültigkeit Vom Zeitpunkt der Erteilung sind VUA 3 Jahre lang gültig.(Im Vergleich dazu sind verbindliche Zolltarifauskünfte 6 Jahre gültig.) VUA können sowohl zurückgenommen als auch ungültig werden.