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Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen" (UP-3000)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 24.07.2012 · Quelle: Findok

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12.9. Gültigkeit Vom Zeitpunkt der Erteilung sind VUA 3 Jahre lang gültig.(Im Vergleich dazu sind verbindliche Zolltarifauskünfte 6 Jahre gültig.) VUA können sowohl zurückgenommen als auch ungültig werden.