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Arbeitsrichtlinie „Sonderbestimmungen für bestimmte Zollkontingente“ (ZT-2505)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2021 · Quelle: Findok

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36. Kontingente mit einer gemeinsamen Höchstmenge 36.1. Kontingente 09.7078 bis 09.7103 (bestimmte Textilien aus El Salvador) Laut dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1011/2013 darf bei den Zollkontinenten mit den laufenden Nummern 09.7078 bis 09.7103 die jährliche Gesamtkontingentmenge folgende Mengen für das betreffende Kalenderjahr nicht übersteigen: 2016 - 12.472.500 Stück 2017 - 13.630.000 Stück ab 2018 - 14.787.500 Stück Diese Gesamtmenge ist niedriger als die Summe der einzelnen Kontingentmengen. Sobald diese Gesamtmenge erreicht wird, gelten alle Kontingente mit den laufenden Nummern 09.7078 bis 09.7103 als erschöpft, und zwar auch dann wenn die Einfuhren im Rahmen eines oder mehrerer dieser Kontingente geringer sind als die für diese(s) Kontingent(e) vorgesehene Menge.