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Arbeitsrichtlinie „Sonderbestimmungen für bestimmte Zollkontingente“ (ZT-2505)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2021 · Quelle: Findok

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10. Unterlagen für die Einfuhr von Maiskleber aus den USA (Kontingent Nr. 09.0090) Laut Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission ist die Inanspruchnahme des Zollkontingentes mit der laufenden Nummer 09.0090 (Maiskleber des KN-Codes 2303 10 11 mit Ursprung in den USA) an die Vorlage einer von den zuständigen Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel 57 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) ausgestellten Ursprungsbescheinigung gebunden. Folgende Stelle ist zur Ausstellung derartiger Ursprungszeugnisse befugt: Gulf States Forwarding, LLC 1109 Aurora Avenue Metairie, LA 70005 Auf dem Stempel dieser Stelle scheint "Lousiana Maritime International Chamber of Commerce" auf. Von anderen Stellen ausgestellte Echtheitsbescheinigungen sind nicht anzuerkennen.