← Alle BMF-Richtlinien

Arbeitsrichtlinie „Sonderbestimmungen für bestimmte Zollkontingente“ (ZT-2505)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2021 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

35. Unterlagen für die Einfuhr von Lebensmittelzubereitungen aus den USA (Kontingent Nr. 09.0096) Mit Durchführungsverordnung (EU) der Kommission vom 17. Juli 2017, welche mit 7. August 2017 in Kraft tritt, wird für dieses Kontingent die Pflicht zu Vorlage eines Ursprungsnachweises abgeschafft. Ab 7. August 2017 ist kann daher dieses Kontingent ohne Vorlage eines Ursprungsnachweises in Anspruch genommen werden.