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NoVA-Richtlinien 2008 (NoVAR)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 04.12.2008 · Quelle: Findok

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16. Vollziehung 1071 Mit der Vollziehung des NoVAG 1991 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Hinsichtlich der Feststellung und Mitteilung des MVEG-Zyklus ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut, hinsichtlich des § 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer Behörden) der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, und hinsichtlich des § 3 Z 4 lit. c NoVAG 1991 (Lieferungen an begünstigte Empfänger) der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.