1.2. Gewerbliche Vermietung gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 (entfällt ab 1. Juli 2007, BGBl. I Nr. 24/2007) 21 Der Tatbestand der gewerblichen Vermietung wird beseitigt, sodass bereits die Lieferung durch den Unternehmer an das Leasingunternehmen ab 1. Juli 2007 der NoVA unterliegt. Das Leasingunternehmen selbst ist nicht mehr Steuerschuldner. Randzahlen 22 bis 25: derzeit frei
