6a.2.3. Umweltfreundliche Antriebsarten 566 Ein Bonus von höchstens 500 Euro steht bis zum Ablauf des 31. August 2012 zu, wenn das Fahrzeug über einen umweltfreundlichen Antriebsmotor verfügt. Dazu zählen nach § 6a Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 die folgenden Antriebsarten: Hybridantrieb: Unter Hybridfahrzeuge sind solche zu verstehen, die neben dem Benzin- oder Dieselmotor einen Elektromotor samt Energiespeicher (Batterie) haben. Je nach Dimensionierung der elektromotorischen Leistungsfähigkeit (Elektromotor und Batterie) unterscheidet man zwischen Micro-, Mild- und Full-Hybrid-Fahrzeugen. Der Bonus gemäß § 6a Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 steht nur Full-Hybrid-Fahrzeugen zu; das sind solche, die zumindest für kurze Strecken ein selbstständiges elektrisches Fahren ermöglichen. Antrieb mit Kraftstoff der Spezifikation E 85: Dieser Kraftstoff ist ein Gemisch aus Mineralöl und Ethanol, das zu den Alkoholen gehört (zur Spezifikation bzw. zum Mischungsverhältnis siehe die Bioethanolgemischverordnung, BGBl. II Nr. 378/2005, idF BGBl. II Nr. 260/2007; das Mischungsverhältnis ist im Sommer rund 80% Ethanol und 20% Benzin, im Winter rund 70% Ethanol und 30% Benzin). Antrieb mit Methan in der Form von Erdgas/Biogas: Erdgas, auch CNG (Compressed Natural Gas) genannt, ist ein natürlich vorkommender Stoff, der aus organischen Substanzen unter Druck und Luftabschluss entstanden ist; Biogas kann durch die sauerstofffreie Vergärung von organischen Materialien technisch produziert werden. Erd- bzw. Biogas bestehen überwiegend aus Methan, wobei der Anteil an Methan für die Qualität des Gases entscheidend ist. Bei Fahrzeugen, die mit Erd- bzw. Biogas betrieben werden, ist zwischen bivalenten und monovalenten Fahrzeugen zu unterscheiden. Bivalente Fahrzeuge können sowohl mit Erdgas als auch mit Benzin betrieben werden, dabei kann die gewünschte Antriebsart jederzeit durch Umschalten gewechselt werden. Monovalente Fahrzeuge verfügen hingegen über einen nicht mehr als 15 Liter umfassenden Reservetank für Benzin. Da auch bei bivalenten Fahrzeugen ein Fahren über längere Strecken mit Erdgas möglich ist, sind auch diese vom Bonus gemäß § 6a Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 umfasst. Antrieb mit Flüssiggas: Flüssiggas, das auch Autogas oder LPG (Liquified Petroleum Gas) genannt wird, besteht überwiegend aus Propan oder Butan und wird vor allem bei der Erdöl- und Erdgasgewinnung als Nebenprodukt gewonnen. Dieser Kraftstoff wird in flüssiger Form in Tanks im Fahrzeug mitgeführt und vor dem Eintritt in den Motor in Gas umgewandelt. Es ist zwischen Bi-Fuel- und Mono-Fuel-Fahrzeugen zu unterscheiden: Bei ersteren kann wie bei den Fahrzeugen mit Erd- bzw. Biogas jederzeit zwischen den verschiedenen Kraftstoffarten gewechselt werden. Der Bonus kann beiden Fahrzeugarten gewährt werden. Antrieb mit Wasserstoff: Atomarer Wasserstoff ist das leichteste chemische Element; in der Regel kommt es nicht in seiner ursprünglichen Form als atomarer Wasserstoff natürlich vor, sondern als molekularer Wasserstoff H2, einem farb- und geruchlosen Gas. Wie bei den Fahrzeugen mit Erd- bzw. Biogasantrieb kann auch hier zwischen einem bi- und monovalenten Antrieb unterschieden werden, wobei der Bonus gemäß § 6a Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 beiden Arten zusteht. Randzahlen 567 bis 590: derzeit frei
