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Arbeitsrichtlinie Ausfuhrbescheinigungen (UM-1400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.01.2008 · Quelle: Findok

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6.2.1. Verweigerung der Ausgangsbestätigung Folgende Feststellungen führen zur Verweigerung der Ausgangsbestätigung: Die Darlegung des Liefergegenstandes wird verweigert Die Nämlichkeit der Ware ist nicht feststellbar Beim so genannten Touristenexport: Der Gesamtbetrag übersteigt nicht 75 Euro. In der Rechnung ist vom Zollorgan der Ausgangszollstelle folgender Vermerk aufzunehmen: "Die Ausgangsbestätigung wird verweigert. Begründung: (Angabe eines oder mehrerer der drei vorgenannten Gründe)" Vom Zollorgan sind der Dienststempel, der Name und die Unterschrift an dem Vermerk in der Rechnung anzubringen.