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Arbeitsrichtlinie Ausfuhrbescheinigungen (UM-1400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.01.2008 · Quelle: Findok

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3.2. Versendung (§ 8 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994) Siehe Abschnitt 2.2. Zu Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2. : In den Fällen der Beförderung oder Versendung durch den liefernden Unternehmer ist für die Steuerfreiheit ein ausländischer Abnehmer nicht erforderlich.