3.2.
Versendung (§ 8 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994)
Siehe Abschnitt
2.2.
Zu
Abschnitt
3.1.
und
Abschnitt
3.2.
:
In den Fällen der Beförderung oder Versendung
durch den liefernden Unternehmer ist für die Steuerfreiheit ein
ausländischer Abnehmer nicht erforderlich.