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Arbeitsrichtlinie Ausfuhrbescheinigungen (UM-1400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.01.2008 · Quelle: Findok

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4.2. Versendung (§ 7 Abs. 5 UStG 1994) Im Falle der Versendung kann der Ausfuhrnachweis nach § 7 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 auch durch eine schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr geführt werden. Die Aufnahme einer Niederschrift im Zusammenhang mit der mündlichen Zollanmeldung stellt keine schriftliche Anmeldung in der Ausfuhr dar.