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Arbeitsrichtlinie Ausfuhrbescheinigungen (UM-1400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.01.2008 · Quelle: Findok

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6.2. Rechnung bzw. Formblatt Es bestehen keine Bedenken, bis zum Wirksamwerden einer neuen Verordnung über den Ausfuhrnachweis als Ausfuhrnachweis im Touristenexport auch ein dem Formular U 34 inhaltlich entsprechendes Formblatt oder eine Rechnung, welche die Inhaltserfordernisse des § 11 UStG 1994 (von dem auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag abgesehen) erfüllt, als Ausfuhrbescheinigung anzuerkennen. In diesen Fällen sind die Gründe für die Verweigerung der Ausgangsbestätigung (siehe Abschnitt 6.1., Feld 6. der Ausfuhrbescheinigung entsprechend dem Vordruck U 34 und die Vermerke des Zollorgans wie in Abschnitt 6.1., Feld 8., auf der vorgelegten Rechnung bzw. dem Formblatt anzubringen. Bei den anzubringenden Vermerken ist zu unterscheiden, ob sie zur Verweigerung der Ausgangsbestätigung führen oder, ob diese Vermerke als Hinweis für das Finanzamt dienen und die Ausgangsbestätigung nicht hindern.