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Arbeitsrichtlinie Ausfuhrbescheinigungen (UM-1400)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 29.01.2008 · Quelle: Findok

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9. Verkehr mit anderen Mitgliedstaaten 9.1. Leistung in Österreich Liegt eine Lieferung bzw. Lohnveredlung in Österreich vor, aber die Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat, so erfolgt die Ausgangsbestätigung für Umsatzsteuerzwecke durch diese Ausgangszollstelle.