← Alle BMF-Richtlinien

Gebührenrichtlinien 2019 (GebR 2019)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2019 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %

27.10.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner 875 Die Zession ist ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft. 876 Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 458 ff. 877 Gebührenschuldner sind die Vertragsteile (siehe Rz 581 ff).