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Gebührenrichtlinien 2019 (GebR 2019)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2019 · Quelle: Findok

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10.5.13. Pauschalbetrag der Gebietskörperschaften 313 Der im Inland tätig werdenden Gebietskörperschaft steht je Ansuchen ein Pauschalbetrag von 15 Euro zu.