BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2019 · Quelle: Findok
27.4.1.8. Verpflichtungserklärungen 750 Verpflichtungserklärungen zur Übernahme einer Bürgschaft unterliegen keiner Gebühr, wenn es sich hierbei bloß um die Zusage zum Abschluss eines Bürgschaftsvertrages handelt (siehe auch Rz 439).