10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe 220 Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung. Höhe der Gebühr 221 Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) 2. Ernennung oder Zulassung oder Eintragung 285,90 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro
