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Gebührenrichtlinien 2019 (GebR 2019)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 12.02.2019 · Quelle: Findok

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10.2.1.5. Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung 227 Wird die Bewilligung zur Überführung einer Leiche nicht in Form eines Leichenpasses, sondern auf andere Weise erteilt, so ist auch diese gebührenpflichtig. Beispiel: Leichenpassierschein, Überführungsbewilligung Höhe der Gebühr 228   Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG (Z) 6. Ausstellung eines Leichenpasses 83,60 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro 7. Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche 83,60 Euro vom ersten Bogen jeder weitere Bogen 13 Euro