1. Allgemeiner Teil 1.1. Grundsätzliches 1.1.1. Gesetzliche Grundlagen 1 Die rechtliche Grundlage für Investmentfonds bildet das Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz 1993, in der Folge InvFG 1993) sowie das Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz, in der Folge ImmoInvFG). Es beinhaltet sowohl zivil- und handelsrechtliche Bestimmungen als auch aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Bestimmungen. Steuerrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagefonds finden sich zusätzlich auch in verschiedenen Steuergesetzen. 1.1.2. Grundsätzliches zum Zivilrecht 2 Ein inländischer Kapitalanlagefonds oder Immobilienfonds ist kein Rechtssubjekt. Ein Kapitalanlagefonds ist ein überwiegend aus Wertpapieren bestehendes Sondervermögen, das im Miteigentum der Anteilinhaber steht. Ein Immobilienfonds ist ein überwiegend aus Immobilien bestehendes Sondervermögen, das im zivilrechtlichen Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft steht, die als Treuhänder für die Anteilinhaber fungiert. Sowohl ein Kapitalanlagefonds als auch ein Immobilienfonds zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile (Anteilscheine). Das Sondervermögen ist steuerlich den Anteilinhabern zuzurechnen. Die Verwaltung dieses Sondervermögens obliegt jeweils einer Kapitalanlagegesellschaft. Die Anteilinhaber haben keine Verfügungsmacht über die im Fondsvermögen befindlichen Wertpapiere oder Immobilien und können die damit verbundenen Rechte nicht selbst ausüben.
