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Investmentfondsrichtlinien 2003 (InvFR 2003)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 28.01.2004 · Quelle: Findok

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3.8. Mitwirkungspflicht des Anteilsinhabers 329 Inhaber von Anteilscheinen an ausländischen Fonds unterliegen - wie es im Steuerrecht bei Auslandsbeziehungen allgemeiner Grundsatz ist - einer erhöhten Mitwirkungspflicht bei der Erforschung der steuerlich relevanten tatsächlichen Verhältnisse.