Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen
31.10 Lohnzettelausstellung als rückwirkendes Ereignis (§ 84 Abs. 3 EStG 1988) 1233c Nachträglich übermittelte oder berichtigte Lohnzettel sowie in Folge einer Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) erstellte Lohnzettel stellen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar.
