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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

5.1.3 Durchlaufende Posten 236 Beträge, die im Namen und für Rechnung des Arbeitgebers oder eines Dritten verausgabt werden, sind keine Werbungskosten ( in Verbindung mit ). Siehe auch . Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern ersetzt, liegen keine Werbungskosten vor.