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Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

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Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

11 STEUERSÄTZE UND STEUERABSETZBETRÄGE () 11.1 Steuersätze () 767 Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2022 für die ersten 11.000 Euro 0% für Einkommensteile über 11.000 Euro bis 18.000 Euro 20% für Einkommensteile über 18.000 Euro bis 31.000 Euro 32,5% für Einkommensteile über 31.000 Euro bis 60.000 Euro 42% für Einkommensteile über 60.000 Euro bis 90.000 Euro 48% für Einkommensteile über 90.000 Euro 50% Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2023 für die ersten 11.693 Euro 0% für Einkommensteile über 11.693 Euro bis 19.134 Euro 20% für Einkommensteile über 19.134 Euro bis 32.075 Euro 30% für Einkommensteile über 32.075 Euro bis 62.080 Euro 41% für Einkommensteile über 62.080 Euro bis 93.120 Euro 48% für Einkommensteile über 93.120 Euro 50% Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2024 für die ersten 12.816 Euro 0% für Einkommensteile über 12.816 Euro bis 20.818 Euro 20% für Einkommensteile über 20.818 Euro bis 34.513 Euro 30% für Einkommensteile über 34.513 Euro bis 66.612 Euro 40% für Einkommensteile über 66.612 Euro bis 99.266 Euro 48% für Einkommensteile über 99.266 Euro 50% Die Einkommensteuer beträgt im Jahr 2025 für die ersten 13.308 Euro 0% für Einkommensteile über 13.308 Euro bis 21.617 Euro 20% für Einkommensteile über 21.617 Euro bis 35.836 Euro 30% für Einkommensteile über 35.836 Euro bis 69.166 Euro 40% für Einkommensteile über 69.166 Euro bis 103.072 Euro 48% für Einkommensteile über 103.072 Euro 50% Einkommensteile über 1 Million Euro werden in den Kalenderjahren 2016 bis 2025 mit 55% besteuert.