← Alle BMF-Richtlinien

Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002)

BMF-Richtlinien · Fassung vom 31.01.2025 · Quelle: Findok

In Findok öffnen
Schriftgröße: 100 %
Historische Fassung vom 31.01.2025. Neueste gespeicherte Fassung öffnen

40.14.2 Pensionsinvestmentfonds im Todesfall 1361 Wenn der Erbe einen Auszahlungsplan (), bezogen auf seine Pension, abschließt, unterbleibt die Prämienrückforderung und die Nachversteuerung. 1362 Wird kein derartiger Auszahlungsplan abgeschlossen, so ist die Prämie zurückzuerstatten (), die Kapitalertragsteuer nachzuerheben, die erstattete Kapitalertragsteuer für inländische Dividenden zurückzuzahlen. 1363 Die Nachversteuerung hat in Form der Einbehaltung durch die depotführende Bank zu erfolgen. Die Höhe der nachträglichen Steuer regelt die VO über Anteile an Pensionsinvestmentfonds, BGBl. II Nr. 447/1999.